BGH VIII ZR 123/06 14. February 2007 Originalurteil

Elektroinspektionskosten nur bei ausdrücklicher Mietvertragsvereinbarung umlagefähig

Kosten für die elektrische Prüfung und Inspektion von Anlagen sind keine klassischen Betriebskosten. Sie dürfen nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht.


Was wurde entschieden

Kosten für die regelmäßige elektrische Überprüfung von Anlagen (z. B. Prüfung der Elektroinstallation nach VDE, DGUV V3, Blitzschutzprüfung) sind nicht automatisch als Betriebskosten abrechenbar. Sie gehören nicht zu den in § 2 BetrKV aufgeführten Betriebskostenarten. Eine Umlage ist nur zulässig, wenn der Mietvertrag eine entsprechende ausdrückliche Regelung enthält. Fehlt diese, trägt der Vermieter die Kosten allein.

Was bedeutet das für Vermieter

Prüfen ob der Mietvertrag Elektroinspektionen ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten benennt. Ohne explizite Vereinbarung dürfen diese Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung erscheinen.

Typischer Fehler in der BKA

E-Check- oder DGUV-V3-Kosten unter „Sonstige Betriebskosten" abgerechnet, ohne dass der Mietvertrag Elektroprüfungen konkret benennt.

Automatische Prüfung im Tool

Verwandte Artikel

Nebenkosten pro Quadratmeter 2026: Aktuelle Richtwerte

Wie hoch sind die Nebenkosten pro Quadratmeter 2026 im Schnitt? Du erfährst Rich...

Mietrechtsreform 2027: Geplante Änderungen für Vermieter

Kommt die Mietrechtsreform 2027 und was ändert sich bei den Nebenkosten? Du erfä...

Nebenkostenabrechnung Einliegerwohnung: Anleitung 2026

Du vermietest eine Einliegerwohnung und weißt nicht, wie du Kosten sauber trenns...

Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 123/06
Datum
14.02.2007
Kategorie
Umlegbarkeit von Kosten
Quelle
dejure.org

Verwandte Themen

Elektroinspektionskosten E-Check Betriebskosten DGUV V3 Umlage Elektroprüfung Nebenkosten Betriebskosten Vereinbarung

Steckt dieser Fehler in Ihrer Abrechnung?

Laden Sie Ihre Betriebskostenabrechnung hoch — der Nebenkosten-Assistent prüft sie automatisch auf die häufigsten rechtlichen Fehler aus der BGH-Rechtsprechung.