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Fristen und Urteile im Blick behalten

Wir schicken Ihnen eine Erinnerung, bevor die 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB abläuft, und melden neue BGH-Urteile, die Ihre Abrechnung betreffen. Kein fester Takt, nur wenn es etwas Relevantes gibt.