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Elementarschaden-Versicherung: Neue Pflichten für Vermieter 2024

📅 Veröffentlicht am 19. December 2025 🔄 Aktualisiert am 24. December 2025 👁️ 25 Aufrufe

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Die wichtigsten Punkte in unter 60 Sekunden

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"Muss ich als Vermieter jetzt eine Elementarschaden-Versicherung abschließen?" Diese Frage beschäftigt derzeit viele Vermieter, nachdem mehrere Bundesländer neue Regelungen eingeführt haben. Die Antwort ist komplex und hängt von Ihrem Standort und der Art Ihrer Immobilie ab.

Besonders brisant wird es bei der Betriebskostenabrechnung: Können die Kosten für solche Versicherungen überhaupt auf Mieter umgelegt werden? Und was passiert, wenn Sie die neuen Pflichten nicht beachten? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie rechtssicher vorgehen.

Was sind Elementarschäden und warum werden Versicherungen zur Pflicht?

Elementarschäden entstehen durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneedruck. Nach den verheerenden Flutkatastrophen der letzten Jahre haben Baden-Württemberg und Bayern bereits Versicherungspflichten eingeführt, weitere Bundesländer werden folgen.

Aktuelle Regelungen:

  • Baden-Württemberg: Pflicht seit Juli 2022 für Wohngebäude
  • Bayern: Schrittweise Einführung bis 2024
  • Weitere Bundesländer in Planung

Die Pflicht betrifft Sie als Eigentümer der Immobilie – unabhängig davon, ob Sie selbst darin wohnen oder vermieten.

Elementarschaden-Versicherung in der Betriebskostenabrechnung

Hier wird es für Vermieter besonders interessant: Elementarschaden-Versicherungen sind grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig, da sie in § 2 Nr. 13 BetrKV unter "sonstige Betriebskosten" fallen können.

Voraussetzungen für die Umlage:

  • Ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag
  • Versicherung muss dem Gebäude zugutekommen
  • Angemessener Versicherungsschutz (nicht überdimensioniert)

Beispiel: Sie zahlen 800 € jährlich für die Elementarschaden-Versicherung Ihres 4-Familienhauses. Bei einer Wohnfläche von insgesamt 320 m² fallen pro m² etwa 2,50 € an – das können Sie auf die Mieter umlegen.

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Aktuelle Gesetzesänderungen 2024 beachten

Neben den neuen Versicherungspflichten müssen Sie als Vermieter weitere wichtige Änderungen bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen:

CO2-Kostenteilung: Seit 2024 gelten verschärfte Regelungen. Je nach Energieeffizienz Ihres Gebäudes tragen Sie als Vermieter 10% bis 95% der CO2-Kosten selbst. Diese komplexe Berechnung erfolgt nach dem CO2-Stufenmodell.

Ende des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren: Seit Dezember 2024 können Kabelanschluss-Kosten nicht mehr automatisch umgelegt werden. Bestehende Verträge mit Mietern bleiben bis zu deren Änderung gültig.

Häufige Fehler bei Versicherungskosten vermeiden

Diese Fehler sehen wir regelmäßig bei Betriebskostenabrechnungen:

Fehler 1: Falsche Bezeichnung
"Elementarschaden-Versicherung" ist zu unspezifisch. Verwenden Sie: "Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarschäden" oder führen Sie es unter "sonstige Betriebskosten" mit genauer Beschreibung auf.

Fehler 2: Keine mietvertragliche Grundlage
Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag können Sie die Kosten nicht umlegen – auch nicht nachträglich über Betriebskostenvereinbarungen.

Fehler 3: Vermischung mit Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nicht umlagefähig, da sie nur dem Eigentümer nützt. Trennen Sie diese Kosten sauber.

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Praktische Tipps für die Umsetzung

Mietverträge anpassen: Ergänzen Sie bei Neuvermietungen explizit "Kosten für Wohngebäudeversicherung einschließlich Elementarschäden" in die Betriebskostenklausel.

Bestehende Mieter informieren: Kündigen Sie neue umlagefähige Betriebskosten mit der nächsten Abrechnung an und erläutern Sie die gesetzliche Grundlage.

Dokumentation sicherstellen: Bewahren Sie Versicherungspolicen und Rechnungen strukturiert auf. Bei Prüfungen durch Mieter müssen Sie die Angemessenheit der Versicherung nachweisen können.

Kostenvergleich durchführen: Elementarschaden-Versicherungen variieren stark im Preis. Vergleichen Sie regelmäßig Anbieter, aber achten Sie auf gleichwertige Leistungen.

Übergangsregelungen und Fristen

Falls Ihr Bundesland eine Versicherungspflicht einführt, erhalten Sie meist eine Übergangsfrist von 6-12 Monaten. Nutzen Sie diese Zeit für:

  • Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter
  • Anpassung der Mietverträge bei Neuvermietungen
  • Information bestehender Mieter über kommende Kostenänderungen
  • Überprüfung Ihrer aktuellen Gebäudeversicherung

Viele bestehende Wohngebäudeversicherungen lassen sich gegen Aufpreis um Elementarschäden erweitern – oft günstiger als ein separater Vertrag.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Versicherungspflicht prüfen: Baden-Württemberg und Bayern haben bereits Elementarschaden-Pflichten eingeführt, weitere Länder folgen
  • Umlage möglich: Kosten können als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht
  • Aktuelle Änderungen beachten: CO2-Kostenteilung und Ende des Kabel-Nebenkostenprivilegs ab 2024
  • Dokumentation wichtig: Führen Sie saubere Belege und trennen Sie umlagefähige von nicht umlagefähigen Versicherungskosten
  • Mietverträge anpassen: Ergänzen Sie Elementarschäden explizit in die Betriebskostenklausel

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