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Betriebskosten bei Eigentümerwechsel: Wer rechnet ab?

📅 Veröffentlicht am 07. December 2025 🔄 Aktualisiert am 24. December 2025 👁️ 74 Aufrufe

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Die wichtigsten Punkte in unter 60 Sekunden

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"Ich habe meine Wohnung im Juli verkauft - wer rechnet jetzt die Betriebskosten für das ganze Jahr ab?" Diese Frage erreicht uns regelmäßig und sorgt bei vielen Vermietern für Verwirrung. Der Eigentümerwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres ist rechtlich komplex und in der Praxis oft fehleranfällig.

Die korrekte Abrechnung ist dabei nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch rechtlich bindend. Fehler können zu Rückforderungen führen und das Verhältnis zu Mietern belasten. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wer bei einem Eigentümerwechsel für die Betriebskostenabrechnung zuständig ist und wie du dabei rechtssicher vorgehst.

Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz?

Nach §556 BGB sind Betriebskosten grundsätzlich vom Vermieter abzurechnen, der zum Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer der Immobilie ist. Das bedeutet: Der neue Eigentümer ist für die komplette Jahresabrechnung zuständig - auch für die Zeit vor dem Kauf.

Diese Regelung hat einen praktischen Grund: Der Mieter soll nur einen Ansprechpartner haben und nicht zwischen verschiedenen Eigentümern hin- und herverwiesen werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass Abrechnungszeiträume willkürlich aufgeteilt werden.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der Abrechnung gegenüber dem Mieter und dem internen Ausgleich zwischen Alt- und Neueigentümer. Letzterer erfolgt meist über den Kaufvertrag oder eine separate Vereinbarung.

Praktische Umsetzung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Zuständigkeit klären

Der Eigentümer zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres ist für die komplette Betriebskostenabrechnung zuständig. Bei einem Verkauf im Juli muss also der Käufer die Abrechnung für das gesamte Jahr erstellen.

Schritt 2: Daten vom Voreigentümer übernehmen

Der neue Eigentümer benötigt alle Belege und Unterlagen für den Zeitraum vor dem Kauf. Dazu gehören:

  • Alle Rechnungen und Belege der umlagefähigen Betriebskosten
  • Zählerstände und Verbrauchsabrechnungen
  • Vorjahresabrechnung als Basis für Vorauszahlungen
  • Dokumentation bereits geleisteter Vorauszahlungen

Schritt 3: Beispielrechnung erstellen

Angenommen, eine Wohnung wird am 15. Juli verkauft. Die jährlichen Betriebskosten betragen 1.200 Euro, die monatliche Vorauszahlung 100 Euro.

Aufteilung der tatsächlichen Kosten:
- Alteigentümer (1.1. bis 14.7.): 194 Tage = 638 Euro
- Neueigentümer (15.7. bis 31.12.): 171 Tage = 562 Euro

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Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Doppelabrechnung

Oft rechnen sowohl Alt- als auch Neueigentümer ab. Das führt zu Verwirrung beim Mieter und rechtlichen Problemen. Kläre die Zuständigkeit eindeutig im Kaufvertrag.

Fehler 2: Unvollständige Datenübergabe

Ohne vollständige Unterlagen ist eine korrekte Abrechnung unmöglich. Vereinbare schriftlich, welche Dokumente der Verkäufer übergeben muss.

Dieser Fehler kommt häufig vor und kann zu Rückforderungen führen. Unser Tool prüft automatisch auf solche Fehler. Kostenlos testen

Fehler 3: Falsche Kostenzuordnung

Nicht alle Kosten sind linear über das Jahr verteilt. Heizkosten fallen hauptsächlich in den Wintermonaten an, während Gartenarbeiten eher im Sommer stattfinden.

Neue Regelungen 2024 beachten

Bei der Abrechnung für 2024 sind wichtige Änderungen zu beachten:

CO2-Kostenteilung: Seit 2023 müssen CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Bei einem Eigentümerwechsel ist zu klären, wer diese Kosten für welchen Zeitraum trägt.

Wegfall Nebenkostenprivileg: Kabelgebühren können nicht mehr automatisch umgelegt werden. Bestehende Verträge laufen bis Ende 2024.

Checkliste für den Eigentümerwechsel

Für eine rechtssichere Abwicklung solltest du folgende Punkte abhaken:

  • □ Zuständigkeit im Kaufvertrag eindeutig regeln
  • □ Vollständige Datenübergabe dokumentieren
  • □ Interner Kostenausgleich zwischen Alt- und Neueigentümer vereinbaren
  • □ Mieter über Eigentümerwechsel und neue Kontaktdaten informieren
  • □ Neue Regelungen 2024 berücksichtigen
  • □ Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Jahresende einhalten

Praktische Tipps für die Umsetzung

Vereinbare bereits im Kaufvertrag, wer die Betriebskostenabrechnung erstellt und wie der interne Ausgleich erfolgt. Eine pauschale Vereinbarung basierend auf den Vorauszahlungen ist oft praktikabler als eine aufwändige tagegenaue Abrechnung.

Dokumentiere die Übergabe aller Unterlagen schriftlich. Eine unvollständige Datenübergabe ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Alt- und Neueigentümer.

Informiere den Mieter zeitnah über den Eigentümerwechsel und die neuen Kontaktdaten. Dies schafft Vertrauen und vermeidet Missverständnisse bei der späteren Abrechnung.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

  • Zuständigkeit: Der Eigentümer zum Jahresende rechnet das komplette Jahr ab
  • Datenübergabe: Vollständige Unterlagen sind essentiell für eine korrekte Abrechnung
  • Interner Ausgleich: Separate Vereinbarung zwischen Alt- und Neueigentümer nötig
  • Neue Regelungen: CO2-Kostenteilung und Wegfall Nebenkostenprivileg beachten
  • Dokumentation: Alle Schritte schriftlich festhalten

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