"Kann ich die CO2-Kosten wirklich auf meine Mieter umlegen?" – Diese Frage beschäftigt derzeit viele Vermieter. Die Antwort ist komplizierter als gedacht, denn seit 2023 gelten neue Regeln zur CO2-Kostenteilung, die auch 2025 relevant bleiben.
Als Vermieter stehst du vor der Herausforderung, deine Nebenkostenabrechnung an aktuelle Gesetzesänderungen anzupassen. Fehler können teuer werden: Falsch erstellte Abrechnungen führen zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu Rechtsstreitigkeiten.
In diesem Artikel erfährst du, welche wichtigen Änderungen für die Nebenkostenabrechnung 2025 gelten und wie du diese korrekt umsetzt.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick
Seit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der damit verbundenen CO2-Bepreisung haben sich die Regeln für Vermieter grundlegend geändert. Die bedeutendsten Neuerungen:
- CO2-Kostenteilung: Du trägst als Vermieter einen Teil der CO2-Kosten – abhängig vom energetischen Zustand deines Gebäudes
- Kabelgebühren-Änderung: Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV wurde abgeschafft
- Erweiterte Dokumentationspflichten: Neue Nachweispflichten bei der Kostenumlage
CO2-Kostenteilung: So funktioniert das neue Stufenmodell
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilt die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter auf. Entscheidend ist der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche deines Gebäudes pro Jahr.
Beispielrechnung: Bei einem Gebäude mit 32 kg CO2/m²/Jahr (Energieeffizienzklasse E) trägst du als Vermieter 40% der CO2-Kosten. Bei CO2-Kosten von 300 Euro jährlich für eine 80m²-Wohnung bedeutet das: Du zahlst 120 Euro, der Mieter 180 Euro.
Die Aufteilung erfolgt in zehn Stufen – von 0% Vermieteranteil (bei unter 12 kg CO2/m²/Jahr) bis zu 95% Vermieteranteil (bei über 52 kg CO2/m²/Jahr).
Diese Berechnung manuell durchzuführen ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Der Nebenkosten-Assistent berechnet das automatisch und rechtssicher. Jetzt kostenlos ausprobieren
Kabelgebühren: Das Ende des Nebenkostenprivilegs
Seit Dezember 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr automatisch über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft.
Was das für dich bedeutet:
- Bestehende Verträge laufen noch bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit
- Bei Neuvermietungen müssen separate Vereinbarungen für Kabel-TV getroffen werden
- Mieter können künftig selbst entscheiden, welchen Anbieter sie wählen
Häufige Fehler bei der Nebenkostenabrechnung vermeiden
Fehler Nr. 1: Falsche CO2-Kostenverteilung
Viele Vermieter vergessen die anteilige Übernahme der CO2-Kosten oder berechnen den Anteil falsch. Dieser Fehler kommt häufig vor und kann zu Rückforderungen führen. Unser Tool prüft automatisch auf solche Fehler. Kostenlos testen
Fehler Nr. 2: Unvollständige Dokumentation
Die CO2-Kostenaufteilung muss transparent in der Abrechnung dargestellt werden. Fehlen Belege oder ist die Berechnung nicht nachvollziehbar, kann der Mieter die gesamte Nachzahlung verweigern.
Fehler Nr. 3: Versäumte Abrechnungsfristen
Die 12-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung gilt unverändert. Bei verspäteter Abrechnung verlierst du deinen Nachforderungsanspruch.
Praktische Umsetzungstipps für 2025
1. CO2-Emissionswerte ermitteln
Du benötigst den genauen CO2-Ausstoß deines Gebäudes. Diese Daten findest du in den Heizkostenabrechnungen oder kannst sie bei deinem Energieversorger anfragen.
2. Separate Aufstellung der CO2-Kosten
Weise in der Nebenkostenabrechnung die CO2-Kosten gesondert aus und erkläre die Aufteilung transparent.
3. Kabelverträge prüfen und anpassen
Überprüfe bestehende Kabelverträge und informiere Mieter über kommende Änderungen rechtzeitig.
Checkliste für deine Nebenkostenabrechnung 2025
- CO2-Emissionswerte des Gebäudes ermittelt
- CO2-Kostenanteil korrekt berechnet und ausgewiesen
- Kabelgebühren entsprechend der neuen Rechtslage behandelt
- Alle Belege vollständig und nachvollziehbar dokumentiert
- Abrechnungsfrist eingehalten (spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode)
- Mieter über Änderungen informiert
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- CO2-Kostenteilung: Als Vermieter trägst du einen Teil der CO2-Kosten – abhängig von der Energieeffizienz deines Gebäudes
- Kabelgebühren: Das Nebenkostenprivileg ist abgeschafft – separate Vereinbarungen sind nötig
- Dokumentation: Erweiterte Nachweispflichten erfordern transparente und vollständige Belege
- Fristen beachten: Die 12-Monats-Regel für Nebenkostenabrechnungen gilt weiterhin
- Fehler vermeiden: Falsche Berechnungen können zu kostspieligen Rückforderungen führen
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