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CO2-Preis 2025: Höhe und Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung

📅 Veröffentlicht am 13. December 2025 🔄 Aktualisiert am 24. December 2025 👁️ 21 Aufrufe

"Wie teile ich die CO2-Kosten 2025 richtig auf?" Diese Frage beschäftigt aktuell viele Vermieter, die ihre Nebenkostenabrechnung für das kommende Jahr vorbereiten. Die Unsicherheit ist berechtigt: Seit 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das eine komplexe Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter vorschreibt.

Die Bedeutung einer korrekten Umsetzung kann nicht überschätzt werden. Fehlerhafte Abrechnungen führen zu Rückforderungen, Streitigkeiten mit Mietern und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig steigt der CO2-Preis 2025 erneut an, wodurch die finanzielle Relevanz für beide Seiten zunimmt.

CO2-Preis 2025: Die neuen Zahlen im Überblick

Der CO2-Preis für Brennstoffe wird 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Das bedeutet eine Erhöhung um 10 Euro gegenüber 2024 (45 Euro/Tonne). Diese Preissteigerung wirkt sich direkt auf Ihre Heizkosten aus und damit auf die Nebenkostenabrechnung.

Konkret bedeutet das für verschiedene Brennstoffe:

  • Erdgas: circa 1,32 Cent/kWh (Anstieg um 0,24 Cent)
  • Heizöl: circa 1,77 Cent/kWh (Anstieg um 0,32 Cent)
  • Fernwärme: Die Kosten variieren je nach Energiemix des Anbieters

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit Gasheizung und einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche CO2-Kosten von etwa 264 Euro pro Jahr – ein Betrag, der die korrekte Aufteilung umso wichtiger macht.

Rechtliche Grundlagen der CO2-Kostenaufteilung

Das CO2-Kostenteilungsgesetz regelt seit dem 1. Januar 2023 verbindlich, wie die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen. Die Aufteilung erfolgt nach einem 10-Stufenmodell, das sich am energetischen Zustand des Gebäudes orientiert.

Grundprinzip: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den Sie als Vermieter tragen müssen. Dies soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen.

Die Aufteilung erfolgt auf Basis des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter und Jahr:

  • Unter 12 kg CO2/m²: Mieter trägt 100%
  • 12-17 kg CO2/m²: Mieter 90%, Vermieter 10%
  • 17-22 kg CO2/m²: Mieter 80%, Vermieter 20%
  • 22-27 kg CO2/m²: Mieter 70%, Vermieter 30%
  • Über 52 kg CO2/m²: Mieter 5%, Vermieter 95%

Praktisches Berechnungsbeispiel für 2025

Nehmen wir eine 80 m² Wohnung mit Gasheizung als Beispiel:

Ausgangsdaten:

  • Gasverbrauch: 12.000 kWh/Jahr
  • CO2-Ausstoß: 25 kg CO2/m² (entspricht Stufe 5 der Tabelle)
  • CO2-Kosten 2025: 158,40 Euro (12.000 kWh × 1,32 Cent)

Aufteilung nach Stufenmodell:

  • Mieteranteil (60%): 95,04 Euro
  • Vermieteranteil (40%): 63,36 Euro

Diese Berechnung manuell durchzuführen ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Der Nebenkosten-Assistent berechnet das automatisch und rechtssicher. Jetzt kostenlos ausprobieren

Häufige Fehler und teure Fallstricken

Viele Vermieter machen bei der CO2-Kostenaufteilung schwerwiegende Fehler, die zu Nachforderungen führen können:

Fehler 1: Falsche Datengrundlage
Die CO2-Emissionen müssen auf Basis der tatsächlich abgerechneten Brennstoffmengen berechnet werden, nicht auf Basis von Schätzungen oder Vorjahreswerten.

Fehler 2: Vernachlässigung der Umrechnung
Der CO2-Ausstoß muss korrekt in kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr umgerechnet werden. Hier passieren oft Rechenfehler bei den Einheiten.

Fehler 3: Unvollständige Dokumentation
Die Aufteilung muss in der Nebenkostenabrechnung transparent dargestellt werden. Fehlende oder unklare Angaben führen zu Anfechtungen.

Dieser Fehler kommt häufig vor und kann zu Rückforderungen führen. Unser Tool prüft automatisch auf solche Fehler. Kostenlos testen

Weitere wichtige Änderungen 2025

Neben dem CO2-Preis gibt es weitere relevante Änderungen für die Nebenkostenabrechnung:

Kabelgebühren: Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist seit Juli 2024 abgeschafft. Diese Kosten können nicht mehr automatisch über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Dokumentationspflichten: Die Anforderungen an die Transparenz in Nebenkostenabrechnungen werden verschärft. Alle CO2-relevanten Positionen müssen klar ausgewiesen werden.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Tipp 1: Früh beginnen
Sammeln Sie bereits jetzt alle relevanten Verbrauchsdaten und Rechnungen. Die CO2-Berechnung benötigt präzise Grundlagen.

Tipp 2: Energieausweis prüfen
Ihr Energieausweis liefert wichtige Daten für die CO2-Berechnung. Sorgen Sie dafür, dass dieser aktuell und vollständig ist.

Tipp 3: Mieter informieren
Informieren Sie Ihre Mieter rechtzeitig über die Änderungen. Das schafft Transparenz und reduziert Rückfragen.

Tipp 4: Professionelle Unterstützung nutzen
Die Komplexität der Berechnung macht Fehler wahrscheinlich. Digitale Tools können hier wertvolle Unterstützung bieten.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • CO2-Preis 2025: Anstieg auf 55 Euro/Tonne CO2 (+ 10 Euro gegenüber 2024)
  • Aufteilungspflicht: 10-Stufenmodell je nach energetischem Zustand des Gebäudes
  • Berechnungsgrundlage: CO2-Ausstoß in kg pro m² und Jahr bestimmt die Aufteilung
  • Fehlerrisiko: Komplexe Berechnung erfordert präzise Datengrundlage und korrekte Umrechnung
  • Dokumentation: Transparente Darstellung in der Nebenkostenabrechnung ist Pflicht

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